AGB

AGB

Allgemeine Mietvertragsbedingungen
Allround Autovermietung GmbH
– Stand 2019 –

1. Mietzeit

a) Die Miete beginnt und endet im Büro des Vermieters bzw. an anderen, vom Vermieter festgesetzten Stationen, Orten oder Adressen.

b) Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht an dem vereinbarten Ort zurück, so hat er folgende Rückführungsgebühren zu zahlen: 100,00 Euro,

zuzüglich 1,00 Euro pro gefahrenen Kilometer. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.

c) Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch das Unternehmen ALLROUND Autovermietung GmbH berechnet. Eine Rücknahme

erfolgt nur während der Geschäftszeiten. Werden Fahrzeuge außerhalb der Geschäftszeiten an einer Filiale der ALLROUND Autovermietung

GmbH abgestellt, haftet der Mieter bis zur Rücknahme durch einen Mitarbeiter der ALLROUND Autovermietung GmbH für jede zufällige

Verschlechterung und jeden zufälligen Untergang des Fahrzeuges.

d) Bei Langzeitmieten (Mietzeitraum ab 30 Tagen) gilt: Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug während der Geschäftszeiten an einer Filiale

der ALLROUND Autovermietung GmbH persönlich einem Mitarbeiter der Vermietung zurückzugeben. Die Miete endet erst mit der

Unterschrift von Mieter und Vermieter auf dem Fahrzeugrücknahmeprotokoll. Wird das Mietfahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten

zurückgegeben, haftet der Mieter vollumfänglich für alle Schäden und Mängel die den Zustand des Fahrzeuges im Vergleich zum

Übergabeprotokoll verschlechtern.

e) Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

f) Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache, berechnet sich die Nutzungsentschädigung nach dem zur Zeit der Anmietung gültigen

Normalpreis des Vermieters. Die jeweils gültigen Normalpreise liegen in den Geschäftsräumen

des Vermieters zur Einsicht aus.

g) Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch bei

längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als 3 Tagen im Rückstand ist oder abzusehen ist,

dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht mehr nachkommen kann.

h) Bei Nichtinanspruchnahme oder bei Teilinanspruchnahme des verbindlich bestellten Mietfahrzeuges hat der Mieter einen Betrag von

40% des bei Durchführung des Mietvertrages fälligen Mietzinses unter Zugrundelegung des Normaltarifs, mindestens aber 25,00 Euro als

Aufwandsentschädigung und als Ersatz von entgangenem Gewinn zu zahlen. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden

nachzuweisen.

2. Benutzung des Fahrzeuges

a) Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, das 21.

Lebensjahr erreicht haben und als Mieter oder Fahrer in den Mietvertrag eingetragen sind. Weicht der Fahrer des Fahrzeugs von der Person

des Mieters ab, muss dieser persönlich (inkl. aller notwendigen Dokumente) zur Abholung erscheinen und im Mietvertrag mit

aufgenommen werden. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gelenkt, wird für den oder die Zusatzfahrer eine zusätzliche Gebühr

erhoben. Bei Firmenanmietungen darf das Fahrzeug nur von den bei dem Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag gelenkt

werden, die dem Vermieter bekannt zu geben und die ebenfalls seit mindestens 3 Jahren im Besitz des gültigen Führerscheins sind.

b) Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietwagens zu beachten. Bei Lkw-Anmietungen

sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) zu beachten.

c) Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß gebraucht und nicht zur gewerblichen Personenbeförderung, zum Motorsport, zu

Fahrschulungen oder zum Abschleppen anderer Fahrzeuge benutzt werden. Leicht entzündliche, giftige oder sonstige gefährliche Stoffe

dürfen nicht transportiert werden.

d) Das Mietfahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt werden.

e) Das Mietfahrzeug darf nicht weitervermietet oder verliehen werden.

f) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug fachgerecht zu nutzen. Öl-, Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter und dessen

Erfüllungsgehilfen bei jedem Tanken zu kontrollieren. Insbesondere muss der Mieter auf fällige Inspektionen achten und den Vermieter

informieren. Die Fahrzeuge sind ordnungsgemäß zu verschließen und vor der unbefugten Wegnahme durch Dritte zu schützen. Der

Kraftstoff ist nicht inklusive. Vor der Rückgabe ist das Fahrzeug voll zu tanken, insofern das Fahrzeug vollgetankt übergeben wurde. Bei

Nichterfüllung wird eine Tankgebühr in Höhe von 11,90 Euro erhoben. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden

nachzuweisen.

g) Bei eventuellen Reparaturen ist die nächste Spezialwerkstatt aufzusuchen. Reparaturaufträge dürfen nur bei unaufschiebbaren

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft erteilt werden. Vor Reparaturaufträgen über 100,00 Euro muss die Einwilligung

des Vermieters vorliegen.

h) Der Fahrer des Mietfahrzeuges muss im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein, die von jedem Fahrer auf Verlangen

des Vermieters durch das Vorzeigen eines gültigen Führerscheins nachzuweisen und durch den Vermieter in den Mietvertrag aufzunehmen

ist.

i) Dem Mieter wird für den Mietzeitraum die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original überlassen. Ist die

Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Mietwagenrückgabe verlustig, trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung. Für die

Wiederbeschaffung werden 178,50 Euro berechnet. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.

j) Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen der ALLROUND Autovermietung verboten. Bei Zuwiderhandlung wird dem verantwortlichen Mieter

eine Strafe von 100,00 Euro berechnet. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.

k) Für den Fall, dass das gemietete Fahrzeug mit einem digitalen Tachografen ausgestattet ist und das Fahrzeug für eine gewerbliche Fahrt

genutzt wird, garantiert der Mieter durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag die ordnungsgemäße Nutzung des digitalen Tachografen,

der eigenen Unternehmens- und Fahrerkarte, den vorschriftsmäßigen Download und Speicherung seiner Daten und das ihm als

Mieter/Unternehmer die Vorschriften zur Datenauslesung- und Speicherung bekannt sind.

3. Verhalten bei Unfällen

a) Der Mieter hat nach einem Unfall unmittelbar und unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu verständigen.

Eine detaillierte schriftliche Schadensanzeige muss innerhalb eines Werktages vorliegen. Die

Unfallmeldung ist telefonisch innerhalb der Geschäftszeiten in der jeweiligen Filiale, außerhalb der Geschäftszeit

unter 0800/6660007 zu erstatten. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Benachrichtigung des

Vermieters oder der Polizei oder verlässt der Mieter ohne Unfallmeldung den Unfallort, so hat er an den

Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, höchstens aber

900,00 Euro zu entrichten.

b) Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind nach allgemeiner Verkehrssitte zu sichern. Die Namen und Adressen

der Beteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge sind zu notieren. Soweit der

Mieter ein Schuldanerkenntnis abgibt oder sonst Ansprüche Unfallbeteiligter anerkennt und dadurch

den Versicherungsschutz gefährdet, haftet er dem Vermieter für die entstandenen Schäden insoweit, als

die Versicherung Leistungen wegen des Anerkenntnisses ablehnt. Die Haftung erstreckt sich auch auf die

erforderlichen Verfahrenskosten, die dadurch entstehen, dass Schadensersatzansprüche bzw. Versicherungsleistungen

aufgrund eines Anerkenntnisses nicht ohne gerichtliche Hilfe zu erlangen sind.

c) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich detaillierten Bericht über den Schadenshergang

zu geben.

d) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sofort Fahrzeugpapiere und sämtliche Schlüssel auszuhändigen,

wenn das Fahrzeug gestohlen oder nicht mehr fahrbereit ist.

4. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:

Haftpflicht: 8,0 Millionen Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Teilkasko: mit 600,00 Euro Selbstbeteiligung (Brand,

Diebstahl und Glasschäden) laut AKB.

5. Haftung des Mieters bei Schäden und Verkehrsverstößen/Straftaten

a) Der Mieter, Fahrer und Nutzer haftet bei Schäden am gemieteten Fahrzeug unbeschränkt. Für die Bearbeitung von Schäden am

gemieteten Fahrzeugen/Gegenständen, die vom Mieter, Fahrer oder Nutzer verursacht wurden, wird eine pauschale

Aufwandsentschädigung von 35,70 Euro erhoben.

b) Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt

werden, voll verantwortlich und haftet gegenüber der ALLROUND Autovermietung GmbH für entstehende Gebühren und Kosten. Die

ALLROUND Autovermietung GmbH ist verpflichtet den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen. Für die Bearbeitung

von Verkehrsvergehen/Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wird eine Gebühr von 19,00 Euro erhoben.

Für §5a-b gilt: Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.

6. Begrenzung der Haftung des Mieters

Der Mieter kann seine Haftung für Unfall-, Reifen- und Glasbruchschäden begrenzen, soweit nach den gültigen Tarifen des Vermieters

hierüber im Mietvertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.

Die Begrenzung der Selbstbeteiligung betrifft den reinen Unfallschaden am Fahrzeug nicht aber unfallbedingte Folgekosten, die auch von

einem Kaskoversicherer nicht übernommen werden, wie z.B. Wertminderung, Sachverständigenkosten, Abschlepp- und Mietwagenkosten,

usw. während der Reparatur ist der vereinbarte Mietpreis weiter zu entrichten.

Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag der Selbstbeteiligung entfällt, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit,

durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit, dem Nichthinzuziehen der Polizei und des Vermieters bei Schadensfällen,

Grenzüberschreitungen oder Unfallflucht entstanden ist.

Ungeachtet der vereinbarten Haftungsbeschränkung nimmt die Vermieter den Mieter im Falle der grob fahrlässigen

Schadensherbeiführung durch den Mieter entsprechend einem in der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe

des Gesamtschadens in Anspruch, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt.

Der Mieter haftet auch entsprechend § 6 dieser AGB:

a) Wenn er vorsätzlich gegen die Bestimmungen der Mietbedingungen verstößt. Im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung nimmt

die Vermieterin den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfangs bis zur Höhe des Gesamtschadens in

Anspruch, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt.

b) Für Reifenschäden (wenn keine separate Haftungsbegrenzung abgeschlossen wurde), für Schäden an Lkw-Planen und -Aufbauten, die

aufgrund der Missachtung der Ausmaße des Fahrzeuges entstehen oder infolge Nichtbeachten des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe –

gemäß § 41 Abs. 2 Ziffer 6 StVO entstanden sind. Dies gilt auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäßes Be- und Entladen

sowie durch unsachgemäße Befestigung des Ladegutes entstehen. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind keine Unfallschäden.

c) Für Miet-LKW und Mietfahrzeuge, deren Sicht nach hinten eingeschränkt ist:

d) Das Rücksetzen des Mietfahrzeuges darf grundsätzlich nur unter Einweisung durch eine seitlich hinter

dem Fahrzeug befindliche Person (notfalls durch einen Passanten) erfolgen.

e) Setzt der Mieter selbst das Mietfahrzeug ohne Einweiser zurück oder lässt er zu, dass ein anderer ohne Einweiser zurücksetzt und wird

hierdurch ein Unfall verursacht, so hat der Mieter bei schuldhaftem Verstoß gegen die Obliegenheiten aus §6c Abs. I. an den Vermieter

eine Vertragsstrafe in der Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, höchstens aber 900,00 Euro zu entrichten. Eine

vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt infolge des vertragswidrigen Verhaltens.

7. Haftungsbegrenzung des Vermieters

a) Der Vermieter haftet für Sach- und Vermögensschäden, die sich aus der Benutzung oder dem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder

infolge Unfalles, verspäteter Übergabe oder Möglichkeit der Übergabe des Mietwagens eintreten, nur in den Fällen des Vorsatzes und bei

grober Fahrlässigkeit. Auch für Sach- und Vermögensschäden, die anderweitig entstehen, haftet er lediglich im Falle des vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Handelns.

Der Mieter hat vorrangig die für das Fahrzeug abgeschlossene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.

b) Bei Nichterfüllung und Verzug haftet der Vermieter auch bei einfachem Verschulden höchstens bis zum Zweifachen des zu

erwartenden ursprünglichen Mietpreises.

c) Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, gleichgültig, ob sie auf dem Vertrag oder unerlaubter

Handlung gestützt werden, sind nach gesetzlich zulässiger Haftungsbegrenzung ausgeschlossen.

d) Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die

Haftung des Vermieters für eingebrachte oder zurückgelassene Gegenstände im Fahrzeug ist ausgeschlossen.

8. Maut

Fällige Mautgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Für die Bearbeitung der Maut wird eine Bearbeitungsgebühr von 23,80 Euro

erhoben. Die Mautgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution in Höhe der zu erwartenden Maut zu

verlangen und bis zur tatsächlichen Abrechnung durch die Betreiberfirma, derzeit TollCollect, einzubehalten. Für Zahlung der Maut auf

Rechnung wird eine zusätzliche Gebühr von 5,95 Euro fällig.

9. Zahlungsbedingungen

a) Der Mietpreis schließt Kfz-Steuern, Versicherung und Schmierstoffe für die Antriebsaggregate ein (ohne Kraftstoff!).

b) Bei Abschluss des Mietvertrages kann eine Kautionszahlung zur Sicherung aller aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche

vereinbart werden.

c) Alle im Vertrag angegebenen Mieter und selbstschuldnerische Bürgen des Mietvertrages haften gesamtschuldnerisch für sämtliche

Zahlungsansprüche aus dem Mietvertrag. Im Falle einer Abtretung der Ansprüche an eine Versicherung wird darauf hingewiesen, dass der

Mieter für diejenigen Ansprüche des Vermieters haftet, die die Versicherung – ob begründet oder unbegründet – nicht übernimmt.

d) Zur Berechnung der gefahrenen Kilometer werden alleine die Kilometerzahlen des Tachometers zugrunde gelegt. Bei Ausfall des

Tachometers ist sofort der Vermieter zu verständigen. Andernfalls steht es dem Vermieter zu, die gefahrenen Kilometer zu schätzen.

Kann der Vermieter aufgrund objektiv nachprüfbarer Angabe die Kilometerleistung nicht ungefähr bestimmen, werden 200 Kilometer pro

Tag pauschal berechnet.

e) Im Falle der Nichtrückgabe des gemieteten Fahrzeuges berechnet sich die Nutzungsentschädigung ab dem Zeitpunkt der

Überschreitung der vereinbarten Mietzeit bis zur Feststellung des Unvermögens der Rückgabe anhand des zur Zeit der Anmietung

gültigen Normalpreises des Vermieters. Die jeweils gültigen Normalpreise liegen in den Geschäftsräumen des Vermieters zur Einsicht aus.

Kann der Vermieter aufgrund objektiv nachprüfbarer Angaben die Kilometerleistung nicht ungefähr bestimmen, werden 200 Kilometer

pro Tag pauschal berechnet.

f) Die Mietwagenkosten sind sofort fällig. Soweit der Mietpreis aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung kreditiert wird, ist er

spätestens 7 Tage nach Rücknahme des Fahrzeuges fällig.

g) Der Rechnungsversand erfolgt generell per E-Mail. Für den Postversand wird je Rechnung eine Portogebühr

von 1,50 Euro erhoben.

h) Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr fällig: Für die erste Mahnung 5,- Euro, für die zweite Mahnung 10,- Euro, für die dritte

Mahnung 15,- Euro. Dem Mieter wird nachgelassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.

10. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die angegebenen persönlichen Daten speichert. Der Vermieter darf diese über

den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben,

weitergeben, wenn:

a) die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind

b) das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird

c) Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder

d) vom Mieter gegebene Schecks oder Wechsel protestiert werden.

11. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart, soweit:

a) Der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

b) Der Mieter Vollkaufmann im Sinne §§ 1, 4 HGB oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

12. Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Der Vermieter nimmt entsprechend § 36 VSBG nicht an Streitschlichtungen teil.

13. Verjährung

Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche vom Vermieter gegen den Mieter erst fällig, wenn

der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Im Falle der Akteneinsicht wird der Vermieter den Mieter über den

Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen. Eine gemäß 8 c) der AGB vertraglich vereinbarte Kautionszahlung verbleibt

solang im Besitz des Vermieters, bis die Schuldfrage endgültig geklärt ist.

14. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

Wegen des Vorranges der Individualabrede sind die alten Schriftformklauseln, wie vorher verwendet, nicht mehr wirksam. Wirksam sind

nur so genannte Vollständigkeitsklauseln.

15. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des

Vertrages im Übrigen nicht.

Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung anstelle der unwirksamen oder

undurchführbaren Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich unter

Berücksichtigung beiderseitiger Parteiinteressen entspricht.

Das gleiche gilt für etwaige Lücken im Vertrag. Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind unter

www.allround.de/informationspflichten einzusehen.

ALLROUND Autovermietung GmbH 2019

Wir sind ihre ALLROUND Autovermietung in Hamburg, Hannover, Berlin, Leipzig und Augsburg

Familientradition

Seit über 40 Jahren vermieten wir mit großer Leidenschaft für Kraftfahrzeuge fast alles, was Räder hat. Unsere Autovermietung wird bereits erfolgreich in der zweiten Generation geführt und hat sich auf Privat- und Firmenkunden gleichermaßen spezialisiert. Es ist uns ein großes Anliegen, dass Sie einen tadellosen Mietwagen und außergewöhnlichen Service bei uns bekommen, um die Grundlage für eine langfristige Beziehung zwischen Ihnen und uns zu schaffen.

Fahrzeugportfolio und Standorte

Die Allround Autovermietung hat ein Fahrzeugportfolio von über 2000 Mietfahrzeugen: Autos (PKW / BUSSE), Transporter, Wohnmobile, Baumaschinen, Anhänger und Auflieger sowie LKW und Sattelzugmaschinen. An vier Standorten in Berlin, zwei in Leipzig sowie zentral gelegener Filialen in Hamburg, Hannover und Augsburg sind wir immer schnell zu erreichen.

Spezialfahrzeuge

Der Fahrzeugbestand der Allround Autovermietung verfügt ebenfalls über Spezialfahrzeuge, wie Wechselbrückenfahrzeuge (BDF) und Trockenfrachtauflieger oder Trockenfrachtanhänger. Wir können Ihnen auch Kühltransporter, Kühl-LKW (bis 18t), Kühlfrachtauflieger oder Kühlfrachtanhänger zur Miete anbieten.

Servicephilosophie

Benötigen Sie einen Leihwagen für Fahrten durch das Stadtgebiet oder zum Flughafen, einen Kleinbus für den Familienausflug am Wochenende oder einen Transporter für einen Umzug oder planen Sie einen Wohnmobil-Urlaub? Unsere Mitarbeiter in unseren Filialen in Hamburg, Hannover, Berlin, Leipzig und Augsburg stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen das optimale Mietfahrzeug für Sie zu finden.

Verfügbarkeit unser Fahrzeugflotte

Eine große Flotte an LKW, Transportern und Kühlfahrzeugen sowie Auflieger und Anhänger steht für unsere Kunden an allen Stationen zur Verfügung. Sind Sie sich unsicher, welche Fahrzeuggröße und Ausstattung Sie benötigen? Unsere geschulten Mitarbeiter beraten Sie gern persönlich bei der Wahl des passenden Mietfahrzeuges.

Attraktive Sonderkonditionen für Firmenkunden

Für Firmenkunden bieten wir attraktive Sonderkonditionen an, stellen Ihren Mietwagen zu und holen das Fahrzeug danach wieder von Ihnen ab, sodass Ihre Miete bei der Allround Autovermietung nur mit minimalem Aufwand für Sie verbunden ist.

Langzeitmiete für Firmenkunden

Benötigen Sie eines unserer Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel für einen Monat oder ein ganzes Jahr? Erkundigen Sie sich nach unseren Angeboten für Langzeitmieten von PKW, Transportern, Lkw sowie allen anderen Leihwagen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen nach individuellen Ausstattungsmöglichkeiten stets kompetent zur Seite.

24h Notdienst

Zu unserem umfangreichen Service gehört u.a. auch unser 24h Notdienst und unsere eigenen Werkstätten, in der wir alle Schäden schnell und zuverlässig beheben können.

Qualität unserer Fahrzeugflotte

Die Mietwagen der Allround Autovermietung sind technisch jederzeit auf dem neusten Stand. Diverse Sonderausstattungen sorgen für höchsten Komfort und maximale Funktionalität. Wenn Sie einen Mietwagen eines bestimmten Fabrikats mieten wollen, dann teilen Sie uns dies bitte am Telefon oder bei Ihrer Online-Buchung mit.

Zubehör für Umzug oder Transport

Selbstverständlich bietet ihnen die Allround Autovermietung auch das passende Zubehör für Ihren Umzug oder Transport an.

Flexibilität der Mieten

Egal ob kurzfristige Mieten für einen Tag oder einige Stunden, Wochenendtarife und – Specials, Langzeitmieten oder maßgeschneiderte Angebote – wir haben etwas für jeden Geschmack und Anlass in unserem Fuhrpark und können schnell und spontan auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Wählen Sie jetzt Ihr gewünschtes Fahrzeug und buchen Sie Ihren Mietwagen einfach online über unsere Website!